Ostfriesland tut gut und das ganz besonders im Holtriemer Land.

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Einige grundsätzliche Informationen für unsere Gäste

01. Wie wurde das Unterkunftsverzeichnis erstellt?
02. Wie bekomme ich in Holtriem eine Unterkunft?
03. Welche Rechte und Pflichten entstehen aus dem Gastaufnahmevertrag?
04. Weshalb finde ich Holtriem nicht auf der Straßenkarte?
05. Was bietet mir Holtriem?
06. Wer sorgt für mein leibliches und körperliches Wohlbefinden?
07. Weshalb kommen immer mehr Gäste nach Holtriem?




01. Wie wurde das Unterkunftsverzeichnis erstellt?

Alle in unserem Unterkunftsverzeichnis aufgeführten Vermieter sind Mitglieder des Verkehrs- und Heimatvereins Holtriem. Die Angaben im Unterkunftsverzeichnis entsprechen den Mitteilungen, die von den Vermietern gemacht wurden. Evtl. Beanstandungen bitten wir dem Verkehrs- und Heimatverein Holtriem sofort nach Ankunft mitzuteilen.

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02. Wie bekomme ich in Holtriem eine Unterkunft?

Nach Eingang Ihrer Anfrage oder Ihres Anrufes beim Verkehrs- und Heimatverein Holtriem erhalten Sie unsere Gästeinformation. Sie können sich jetzt anhand des Unterkunftsverzeichnisses bereits für eine Unterkunft entscheiden und sich direkt mit unserem Vermieter in Verbindung setzen. Sie können dem Verkehrs- und Heimatverein jedoch auch Ihre konkreten Quartierwünsche mitteilen, damit von dort eine Vermittlung zwischen Ihnen und dem Vermieter erfolgen kann.

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03. Welche Rechte und Pflichten entstehen aus dem Gastaufnahmevertrag?

Damit etwaige Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter von vornherein ausgeschlossen werden, dürfen wir auf folgende Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag hinweisen:

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer derVertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen;

4. b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtung 20 Prozent des Übernachtungspreises, bei derPensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 Prozent des Pensionspreises.

5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden;

5. b) bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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04. Weshalb finde ich Holtriem nicht auf der Straßenkarte?

Nach der Gemeindegebietsreform in Niedersachsen haben sich acht Gemeinden zur Samtgemeinde Holtriem zusammengeschlossen. Da die Mitgliedsgemeinden dieser Samtgemeinde ihre Namen behielten, finden Sie auf der Straßenkarte auch nur die Namen dieser Gemeinden. Es sind dies:
Blomberg (1.508 Einwohner), Eversmeer (911 Einwohner), Nenndorf (703 Einwohner), Neuschoo (1.224 Einwohner), Ochtersum (972 Einwohner), Schweindorf (662 Einwohner), Utarp (676 Einwohner), Westerholt (2.359 Einwohner). Die Zentralgemeinde der Samtgemeinde ist die Gemeinde Westerholt mit den verschiedensten zentralen Einrichtungen.

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05. Was bietet mir Holtriem?

Der Landstrich Holtriem hat eine Größe von 82,95 qkm und liegt überwiegend auf einem Geestrücken, der im Süden und Westen von weiten Moorflächen und im Osten von Waldflächen umfasst wird. Von den Moorflächen ist das Naturschutzgebiet „Ewiges Meer“ mit dem Ewigen Meer (90 ha Wasserfläche, größter Hochmoorsee Deutschlands) wegen seiner einmaligen Ruhe und Urwüchsigkeit bekannt und beliebt. Die ostfriesische Nordseeküste mit den Küstenbadeorten Dornumersiel und Esens-Bensersiel ist dem Landstrich Holtriem 15 Autominuten vorgelagert. Mit dem Küstenbadeort Esens-Bensersiel besteht eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Das nahegelegene Badeparadies in Tannenhausen bietet eine gute Bademöglichkeit, besonders für Familien mit kleinen Kindern. Wir werden hauptsächlich von motorisierten Gästen bevorzugt, denn wie ein Blick auf die Karte zeigt, können Sie von uns aus alle ostfriesischen Küstenbadeorte, Inseln und Erholungsgebiete des ostfriesischen Binnenlandes schnell erreichen. Aber auch Wanderungen zu Fuß oder mit dem Fahrrad durch unsere Moor-, Wald-, Marsch- oder Geestgebiete lassen wegen unseres gesunden Reiz-
klimas jeden Wandertag zu einer gesundheitsfördernden Kuranwendung werden. Ein Wanderweg in einer Länge von ca. 50 km, abseits der Hauptverkehrsstraßen, lädt die ganze Familie zum Radwandern ein. Wir begleiten Ihren Urlaubsaufenthalt zudem durch Ausflüge, Kinderfeste, Gästeschießen, Grillfeten usw., so dass auch die Geselligkeit nicht zu kurz zu kommen braucht.

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06. Wer sorgt für mein leibliches und körperliches Wohlbefinden?

Ein Tag an der See oder ein Wandertag durch Wald und Moor macht hungrig. Hierauf haben sich unsere Gaststätten eingestellt. Ihr Vermieter gibt Ihnen den richtigen Tipp. Krank werden sollen Sie bei uns nicht; für den Fall dass, werden Sie bei uns bestens ärztlich versorgt. Drei praktische Ärzte, drei Zahnarztpraxen sowie die Apotheke Holtriem in Westerholt und die Linden-Apotheke in Blomberg nehmen sich Ihrer an.

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07. Weshalb kommen immer mehr Gäste nach Holtriem?

„Ostfriesisches Holtriemer Land, die grüne Perle vor dem Nordseestrand“, das ist die liebevolle Charakterisierung des Urlaubsgebietes Holtriem durch unsere Gäste. Das Holtriemer Land ist überwiegend landwirtschaftlich orientiert, so dass Sie bei uns Natürlichkeit, Ruhe und ostfriesische Gemütlichkeit vorfinden werden. Ihr Gastgeber wird Sie in familiärer Atmosphäre aufnehmen, so dass Sie auch den Kontakt zur einheimischen Bevölkerung schnell finden können. Da wir keinen großen Rummel, sondern den direkten Kontakt zur Natur und den persönlichen Bezug zu unseren Gästen lieben, wird Holtriem von älteren Urlaubsgästen und Familien mit Kindern bevorzugt. Unsere Vermieter werden sich bemühen, Ihnen zu helfen, Ihren Urlaub so zu gestalten, dass er nicht nur die „schönste Zeit des Jahres“, sondern darüber hinaus ein Erlebnis für die ganze Familie wird. Und noch eines: Die soliden Preise unserer Vermieter sind mit ein Grund dafür, dass viele Gäste nicht nur einmal, sondern immer wieder Jahr für Jahr ihren Urlaub in Holtriem verbringen. Wollen Sie „abschalten“, den Alltag vergessen und sich rundum von Kopf bis Fuß regenerieren, dann kommen Sie zu uns und werden für einige Wochen ein „Holtriemer“.

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Kontakt und Unterkunftsbuchung:

Verkehrs- und Heimatverein Holtriem e.V.
Auricher Straße 9
D 26556 Westerholt
Telefon 0 49 75 / 91 93 - 15




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